Vertragsbestimmungen zum Verleih-, und Mitgliedschaftsverhältnis bei mediarent24h® - Bremen
§ 1
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin und dass die im vorliegenden Ausweis eingetragene Adresse meinen jetzigen Wohnort und Straße
bezeichnet, unter der ich auch amtlich gemeldet bin.
§ 2
Ich möchte Mitglied bei mediarent24h® - Bremen werden.
Die Mitgliedschaft sowie die Anmeldung sind kostenlos.
§ 3
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass der Filmverleih ausschließlich über den Videoverleihautomaten erfolgt. Bei Ausfall des Automaten besteht kein
Anspruch auf manuellen Verleih oder Rückgabe.
§ 4
Die Mitgliedschaft kann jederzeit persönlich, schriftlich oder über unser Kontaktformular gekündigt werden (siehe auch § 16).
§ 5
Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl das Mitglied als auch mediarent24h® - Bremen die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne
Geschäftszweige fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten
Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen.
§ 6
mediarent24h® - Bremen wird das Mitglied auf eine Änderung dieser AGB's oder der Sonderbedingungen oder die
Einführung zusätzlicher Bedingungen unmittelbar oder durch deutlich sichtbaren Aushang oder Auslegung in den Geschäftsräumen der mediarent24h® - Bremen hinweisen. Ist der Hinweis
erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn das Mitglied ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. mediarent24h® - Bremen wird
dann die geänderte Fassung der AGB's, die geänderten Sonderbedingungen bzw. die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
§ 7
Bei Rückgabe des/der entliehenen Medium/Medien wird die Verleihgebühr vom Guthaben des Mitgliedes abgezogen. Die Rückgabe ist nur mit ausreichendem
Guthaben möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, ein ausreichendes Verleihguthaben für die Rückgabe des/der Medium/Medien bereitzustellen.
§ 8
Das Mitglied haftet gegenüber mediarent24h® - Bremen bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des
Mietgegenstandes. In diesen Fällen ist mediarent24h® - Bremen berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Anschaffungspreises oder der Wiederbeschaffungskosten gegen das Mitglied geltend zu
machen. Defekte Filme dürfen nicht über den Automaten zurückgegeben werden, sondern müssen persönlich und während der Öffnungszeiten der Flaschenpost XXL übergeben werden. Eine
Gutschrift der Verleihgebühr erfolgt sofern ein Defekt vorgelegen hat (wir empfehlen die Überprüfung der DVD mit einem zweiten DVD-Player vor Meldung eines defekten Filmes).
§ 9
Bei Störungen sind Sie verpflichtet uns unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Dies erfolgt ausschließlich und 24-Stunden täglich über unser Kontaktformular. Auch
defekte Filme sind unverzüglich zu melden!. In den mediarent24h® - Bremen Räumlichkeiten gilt absolutes Rauchverbot als
vereinbart! Die Mitnahme von Fahrrädern und Tieren jedweder Art in das Ladenlokal ist untersagt. Die Eingangstür ist stets geschlossen zu halten!
§ 10
Entfernen und Beschriften oder Überkleben der DVD-Aufkleber sowie sonstige
bewusst vorgenommene Beschädigungen ziehen automatisch Schadensersatzansprüche nach sich.
§ 11
Das Mitglied ist für die Einhaltung des Urheberrechtsgesetzes voll verantwortlich und verpflichtet sich, die Mietgegenstände in unmittelbarem Besitz zu
halten.
§ 12
Die maximale Verleihdauer beträgt 14 Tage pro Mietgegenstand. Erfolgt bis dahin keine Rückgabe, so gilt der Verleihgegenstand als unterschlagen ohne das
es einer gesonderten Benachrichtigung des Mitglieds bedarf. Die entgangene Verleihgebühr wird bis maximal 4 Wochen addiert, danach geht der entliehene Verleihgegenstand mit Begleichung der bis dahin
aufgelaufenen Verleihgebühren in den Besitz des Mitglieds über. Sofern die Begleichung der Verleihgebühren weiter ausbleibt wird mediarent24h® - Bremen das gerichtliche Mahn- bzw.
Klagverfahren anwenden. Die Geltendmachung weiterer Schäden, wie z.B. Verwaltungs- und Rechtsverfolgungskosten, behält sich mediarent24h® - Bremen ausdrücklich vor!
§ 13
Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikt einzuhalten und Waren, die für Jugendliche nicht geeignet
oder freigegeben sind, weder in ihrem Beisein abzuspielen noch ihnen in irgendeiner Form zugänglich zu machen.
§ 14
Das Mitglied verpflichtet sich, seine Mitgliedskarte nicht an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und insbesondere eine etwaige persönliche PIN geheim
zu halten.
Des Weiteren verpflichtet sich das Mitglied, nur sich selbst und persönlich zur Identifikation zuzulassen. Das
Mitglied haftet straf- und zivilrechtlich für alle Risiken, die aufgrund einer unbefugten Nutzung seiner Mitgliedskarte oder seiner persönlichen PIN durch Dritte entstehen sowie der Ermöglichung des
Zuganges zu Datenbereichen Dritter, insbesondere der Automaten selbst. Verstöße werden mit Ausschluss von der Mitgliedschaft und einer möglichen straf- und
zivilrechtlichen Verfolgung geahndet.
§ 15
Bereits eingezahltes Bargeld, das auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben wurde, kann nicht mehr ausbezahlt werden.
§ 16
Das Mitglied ist mit der EDV-Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zum ausschließlichen Zwecke der Mitgliedersammlung und Information
in regelmäßigen Zyklen einverstanden. Gleiches gilt für die Nutzung der Website. Persönliche Daten werden ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben. Die Einhaltung des BDSG in der neuesten Fassung
wird zugesichert.
§ 17
Das Mitglied hat Kenntnis davon, dass die Räumlichkeiten von Videokameras überwacht werden.
§ 18
Bei Verstoß gegen diese Mietbestimmungen ist mediarent24h® - Bremen berechtigt, das Mitglied von der weiteren Vermietung
auszuschließen (siehe auch § 5). In diesem Falle ist das Mitglied verpflichtet, die Transponderkarte unverzüglich herauszugeben, bzw. mediarent24h® - Bremen berechtigt, diese einzuziehen
oder für die weitere Benutzung zu sperren (siehe auch § 21). mediarent24h® - Bremen ist im Falle der Anwendung der §§ 4, 5, und/oder 19 nicht zur Rückerstattung eventueller Guthaben
verpflichtet (s. auch § 16).
§ 19
Die Transponderkarte wird dem Kunden für die Dauer seiner Mitgliedschaft leihweise zur Verfügung gestellt. Sie ist bei Kündigung zurückzugeben und
bleibt zu jeder Zeit Eigentum von mediarent24h® - Bremen (siehe auch § 21).
§ 20
Ein Abhandenkommen der Transponderkarte ist mediarent24h® - Bremen unverzüglich mitzuteilen, damit mediarent24h® - Bremen die Karte gegen missbräuchliche Verwendung sperren kann. Bis dahin haftet
das Mitglied für eine eventuell missbräuchliche Nutzung.
§ 21
Für das Ausstellen einer Rechnung, Mahnung oder bei Transponderkartentausch werden dem Kunden
aufgrund des zusätzlichen Aufwandes bzw. der diesseitig entstehenden Mehrkosten jeweils pauschal € 5,- inkl. Umsatzsteuer, bzw. € 10,- incl. Umsatzsteuer
für eine neue Transponderkarte im Verlustfall, in Rechnung gestellt.
§ 22
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und das bestehende Vertragsverhältnis nicht
berührt.
Bremen, 01. November 2011 mediarent24h® - Bremen
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AKTUELLE Vertragsbestimmungen.pdf
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